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Teil der Waghubinger-Gruppe

Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen

Stand: 25. Juni 2026

Definitionen

BegriffBedeutung
Wir / Uns / AuftragnehmerWapps GmbH, Kollingerfeld 9, 4563 Micheldorf, Österreich
Kunde / AuftraggeberJede natürliche oder juristische Person, die unsere Leistungen beauftragt
UnternehmerUnternehmer im Sinne von § 1 KSchG
VerbraucherVerbraucher im Sinne von § 1 KSchG
LeistungenSoftwareentwicklung, Web- und App-Entwicklung, IT-Dienstleistungen, Beratung, Support, Wartung, Hosting-, Cloud- oder Betreiberleistungen, soweit vertraglich vereinbart

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen der Wapps GmbH, insbesondere für Projektleistungen, Softwareentwicklung, Betrieb, Wartung, Support und damit zusammenhängende Beratungsleistungen.

1.2 Diese Bedingungen richten sich vorrangig an Unternehmer im B2B-Geschäftsverkehr. Für Verbraucher gelten diese Bedingungen nur, soweit keine zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.

1.4 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verträge kommen durch Annahme unseres Angebots in Textform, durch Unterzeichnung, durch elektronische Signatur oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung zustande.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements (SLA), Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und sonstige Anlagen gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie ausdrücklich abweichen.

2. Leistungsumfang

2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem SLA oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.

2.2 Typische Leistungsbausteine sind insbesondere:

  • Konzeption, Architektur, UX/UI, technische Beratung und Projektplanung
  • individuelle Software-, Web- und App-Entwicklung
  • Customizing, Integration, Migration und Schnittstellenanbindung
  • Einrichtung, Betrieb, Monitoring, Wartung und Support von Software- oder Cloud-Systemen
  • Lieferung, Konfiguration oder Einbindung von Standard-, Drittanbieter- oder Open-Source-Software
  • Schulung, Dokumentation, Audits und laufende Beratung

2.3 Support-, Wartungs-, Hosting-, Cloud- und Betreiberleistungen werden nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang geschuldet. Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Wartungsfenster, Bereitschaftszeiten, Eskalationswege und Verfügbarkeiten gelten nur, wenn sie in einem SLA oder einer gleichwertigen Vereinbarung festgelegt sind.

2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erbringen wir Leistungen während unserer üblichen Geschäftszeiten. Leistungen außerhalb dieser Zeiten, Notfalleinsätze, wiederholte Analysen gleichartiger Bedienungsprobleme oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils geltenden Sätzen verrechnet werden.

2.5 Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, selbständige Dritte und technische Dienstleister einzusetzen, soweit dem keine ausdrückliche Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Vorschrift entgegensteht.

2.6 Leistungen oder Produkte Dritter, die wir lediglich vermitteln oder in ein Projekt einbinden, unterliegen den jeweiligen Bedingungen des Dritten. Wir sind nur für unsere eigenen Leistungen verantwortlich, nicht für Leistungsausfälle, Lizenzänderungen, Preisänderungen oder Vertragsbedingungen dieser Drittanbieter.

3. Nicht enthaltene Leistungen

3.1 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

  • individuelle Neuprogrammierungen oder Erweiterungen außerhalb der Leistungsbeschreibung
  • Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer fachlicher Anforderungen oder geänderter Programmlogik
  • Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen oder manuelle Datenbereinigung
  • Anpassungen an Schnittstellen, Betriebssysteme, Hardware, Browser, App-Stores oder Drittsoftware, wenn die Änderung nicht von uns verursacht wurde
  • Fehlerbehebung für Störungen, die durch den Kunden, Nutzer, Dritte, unsachgemäße Bedienung, fehlende Updates, fehlende Backups, nicht freigegebene Änderungen oder nicht vertragsgemäße Nutzung verursacht wurden
  • Reise-, Aufenthalts-, Wegzeit-, Infrastruktur-, Lizenz-, Cloud-, App-Store-, Provider- oder sonstige Fremdkosten
  • Schulungen, Workshops oder zusätzliche Dokumentation

3.2 Wird eine nicht enthaltene Leistung auf Wunsch des Kunden erbracht, erfolgt sie nach Aufwand, sofern nicht vorab etwas anderes vereinbart wird.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Testdaten, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen, Freigaben und technischen Voraussetzungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.

4.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Materialien, Zugangsdaten, Systeme und Arbeitsabläufe verantwortlich. Er stellt sicher, dass Rechte Dritter, Datenschutzrecht, Geheimhaltungspflichten, Lizenzbedingungen und sonstige gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

4.3 Der Kunde ist für ordnungsgemäße Datensicherungen seiner Produktivsysteme verantwortlich, sofern Backup-Leistungen nicht ausdrücklich von uns übernommen wurden. Uns übergebene Daten und Informationen sind vom Kunden so zu sichern, dass sie bei Verlust oder Beschädigung rekonstruiert werden können.

4.4 Passwörter, Logins, API-Schlüssel und sonstige Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und nur berechtigten Personen zugänglich zu machen.

4.5 Sofern Leistungen vor Ort oder in Kundensystemen erbracht werden, stellt der Kunde auf eigene Kosten die erforderliche Infrastruktur, Zugänge, Arbeitsplätze, Netzwerkverbindungen, Stromversorgung, Sicherheitsvorkehrungen und sonstigen Ressourcen bereit.

4.6 Verzögert oder erschwert der Kunde die Leistungserbringung durch fehlende, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung, verschieben sich Termine angemessen. Daraus entstehende Mehrkosten und Wartezeiten können gesondert verrechnet werden. Soweit unsere Leistung trotz Einschränkungen erbracht wird, gilt sie als vertragsgemäß erbracht, sofern die Einschränkung auf fehlender Mitwirkung des Kunden beruht.

5. Leistungsänderungen und Change Requests

5.1 Änderungen des Leistungsumfangs, der Prioritäten, Termine, Architektur, Integrationen oder Abnahmekriterien bedürfen einer Abstimmung in Textform.

5.2 Ein Change Request soll die gewünschte Änderung, den Grund, die Auswirkungen auf Termine, Aufwand, Kosten, Risiken und Abhängigkeiten beschreiben. Er wird erst verbindlich, wenn beide Parteien die Änderung in Textform bestätigen.

5.3 Bis zur Einigung über einen Change Request arbeiten wir auf Basis des zuletzt vereinbarten Leistungsumfangs weiter, sofern dies technisch und organisatorisch sinnvoll möglich ist.

6. Abnahme und Leistungsstörungen

6.1 Individuelle Software, Projektleistungen, Erweiterungen und Anpassungen sind vom Kunden nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen.

6.2 Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme bestätigt, die Leistung produktiv nutzt oder vier Wochen nach Bereitstellung keine wesentlichen, nachvollziehbar dokumentierten Mängel in Textform gemeldet wurden.

6.3 Unerhebliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der vereinbarten Gewährleistung oder eines vereinbarten Supportprozesses behandelt.

6.4 Mängel sind unverzüglich, nachvollziehbar und mit den zur Analyse erforderlichen Informationen zu melden, insbesondere betroffene Umgebung, Schritte zur Reproduktion, Fehlermeldungen, Screenshots, Logs und Zeitpunkt des Auftretens.

6.5 Wir sind berechtigt, Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Workaround, Update, erneute Bereitstellung oder sonstige angemessene Maßnahmen zu beheben.

6.6 Beruht eine Störung auf Kundensystemen, Drittanbietern, fehlender Mitwirkung, unsachgemäßer Nutzung, nicht freigegebenen Änderungen oder nicht von uns zu vertretenden Umständen, besteht keine unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung. Auf Wunsch des Kunden können wir eine kostenpflichtige Analyse oder Behebung anbieten.

7. Preise, Fremdkosten und Steuern

7.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben.

7.2 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit. Reise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Lizenz-, Provider-, Cloud-, App-Store-, Hardware-, Software- und sonstige Fremdkosten werden gesondert weiterverrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

7.3 Für laufende Leistungen können wiederkehrende Entgelte im Voraus verrechnet werden. Einmalige Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Leistungserbringung oder nach vereinbarten Meilensteinen verrechnet.

7.4 Bei laufenden Verträgen sind wir berechtigt, Preise bei gestiegenen Lohn-, Lizenz-, Infrastruktur-, Provider- oder sonstigen Leistungserbringungskosten angemessen anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden vorab in Textform mitgeteilt.

8. Zahlung und Zurückbehaltung

8.1 Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten sowie notwendige Rechtsverfolgungskosten zu verrechnen.

8.3 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen können wir laufende Arbeiten, Support, Wartung, Betrieb oder die Übergabe weiterer Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Zahlung einstellen, sofern dies dem Kunden vorab angedroht wurde und keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

8.4 Bis zur vollständigen Zahlung steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an Arbeitsergebnissen, Quellcode, Dokumentation, Zugangsdaten und Nutzungsrechten zu, soweit keine zwingende Vereinbarung entgegensteht.

8.5 Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

9. Nutzungs- und Urheberrechte

9.1 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte an Konzepten, Entwürfen, Quellcode, Dokumentationen, Designs, Konfigurationen und sonstigen Arbeitsergebnissen bei uns bzw. unseren Lizenzgebern.

9.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen für die vertraglich vereinbarten Zwecke, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

9.3 Quellcode, Build-Pipelines, interne Werkzeuge, Entwicklungsumgebungen, Bibliotheken, Templates, Know-how und wiederverwendbare Komponenten werden nur übergeben oder lizenziert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

9.4 Standardsoftware, Open-Source-Komponenten, Drittanbieter-Software, Frameworks, APIs, Cloud-Dienste und App-Store-Leistungen unterliegen den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber. Der Kunde ist für deren Einhaltung verantwortlich, soweit sie seine Nutzung betreffen.

9.5 Der Kunde darf Copyright-, Lizenz-, Urheber- oder Eigentumshinweise nicht entfernen oder verändern, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.

10. Laufzeit, Kündigung und Projektende

10.1 Einmalige Projektleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung. Laufende Support-, Wartungs-, SaaS-, Hosting- oder Betreiberleistungen laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Mindestlaufzeit oder befristete Laufzeit vereinbart ist.

10.2 Laufende Leistungen können, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals in Textform gekündigt werden.

10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz schriftlicher Abmahnung, erheblichem Zahlungsverzug, rechtswidriger Nutzung oder dauerhafter Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

10.4 Bei Projektstornierung auf Wunsch des Kunden sind bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten, Fremdkosten und nicht mehr stornierbare Aufwände zu vergüten. Sofern im Angebot keine andere Regelung vereinbart wurde, kann zusätzlich eine Stornogebühr von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswerts fällig werden.

10.5 Nach Vertragsende unterstützt der Auftragnehmer den Kunden auf Wunsch bei einer geordneten Übergabe, Rückführung oder Migration der Leistungen zu den jeweils geltenden Stundensätzen, sofern keine andere Vereinbarung besteht.

11. Gewährleistung, Updates und Wartung

11.1 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Abnahme bzw. Leistungserbringung.

11.2 Die Aktualisierungspflicht für digitale Leistungen gilt im B2B-Verhältnis nur im vereinbarten Umfang, insbesondere gemäß Angebot, SLA, Supportklasse oder Wartungsvertrag.

11.3 Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungs- und Updatepflichten, insbesondere nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG).

11.4 Wartungs- und Supportleistungen begründen keine Garantie für einen unterbrechungsfreien Betrieb, sofern keine ausdrückliche Verfügbarkeitszusage oder Garantie vereinbart wurde.

12. Haftung

12.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, außer bei Personenschäden und zwingender gesetzlicher Haftung, nur bis zur Höhe des für den betroffenen Vertrag vereinbarten Jahresauftragswerts, maximal EUR 15.000 je Schadensfall.

12.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktions- oder Betriebsausfall, Datenverlust, Ansprüche Dritter und frustrierte Aufwendungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.3 Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, wenn der Kunde regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende und wiederherstellbare Datensicherungen nachweist. Ist Backup oder Datenwiederherstellung ausdrücklich als Leistung vereinbart, ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

12.4 Wir haften nicht für Störungen, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle, Preisänderungen oder Leistungsänderungen von Telekommunikationsnetzen, Internetverbindungen, Hosting-, Cloud-, App-Store-, Zahlungs-, E-Mail-, KI-, Analyse- oder sonstigen Drittanbieterdiensten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.

13. Datenschutz, AVV und Geheimhaltung

13.1 Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV regelt insbesondere Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen, Datenarten, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Sub-Auftragsverarbeiter.

13.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Beauftragung, die Bereitstellung personenbezogener Daten und seine Weisungen datenschutzrechtlich zulässig sind.

13.3 Wir dürfen Sub-Auftragsverarbeiter einsetzen, soweit dies im AVV, in einer separaten Vereinbarung oder durch eine allgemeine Genehmigung des Kunden geregelt ist. Über Änderungen informieren wir nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung.

13.4 Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Quellcode, Zugangsdaten, technische Informationen, Kundendaten und sonstige vertrauliche Informationen vertraulich und schützen sie vor unbefugtem Zugriff.

13.5 Unsere Datenschutzerklärung für diese Webseite ist unter https://wapps.studio/privacy-policy abrufbar.

14. Barrierefreiheit

14.1 Leistungen werden nur dann barrierefrei im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG), des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG), des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), des European Accessibility Act oder vergleichbarer Vorschriften erstellt, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.

14.2 Soweit Barrierefreiheit nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob seine Produkte, Inhalte, Prozesse oder Zielgruppen gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen unterliegen.

15. Loyalität und Abwerbeverbot

15.1 Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

15.2 Der Kunde wird während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate danach keine von uns zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter aktiv abwerben oder über Dritte abwerben lassen. Bei Verstoß kann eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbruttogehalts bzw. der auf ein Jahr hochgerechneten Vergütung der betroffenen Person fällig werden.

16. Höhere Gewalt

16.1 Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streik, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe, Ausfall von Energieversorgung, Telekommunikationsnetzen, Datenleitungen, Cloud- oder Drittanbieterdiensten, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und eine angemessene Wiederanlaufzeit von ihren Leistungspflichten.

16.2 Die Parteien informieren einander unverzüglich über wesentliche Auswirkungen solcher Ereignisse und bemühen sich um angemessene Schadensminderung.

17. Verbraucherhinweise

17.1 Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Gewährleistung, Rücktrittsrechten, Informationspflichten, Haftung und Gerichtsstand.

17.2 Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht, soweit zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.

17.3 Sofern ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen wird, gelten die gesetzlichen Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechte nach FAGG, soweit kein gesetzlicher Ausschluss oder wirksamer Verzicht vorgesehen ist.

18. Streitbeilegung, Recht und Gerichtsstand

18.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

18.2 Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für Steyr, Österreich. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

18.3 Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst außergerichtlich und sachlich zu klären. Eine Mediation nach dem ZivMediatG kann einvernehmlich vereinbart werden.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form erforderlich ist.

19.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung übertragen. Wir dürfen Rechte und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen übertragen, sofern berechtigte Interessen des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt werden.

19.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.